Hochschulrat
Der Hochschulrat hat die Steuerungs- und Aufsichtsfunktion an der Hochschule. Die gesetzlichen Aufgaben des Hochschulrates sind:
- Ausschreibung und Erstellung eines Dreiervorschlages für die Bestellung des Rektors bzw. der Rektorin und des Vizerektors bzw. der Vizerektorin
- Festlegung von Ausbildungsinhalten für die Curricula
- Beschlussfassung über den Organisationsplan
- Genehmigung der Satzung und der Geschäftsordnung
- Stellungnahme zur beabsichtigten Betrauung mit der Leitung eines Institutes der Hochschule
- Beschlussfassung des Ziel- und Leistungsplanes sowie des Ressourcenplanes und Weiterleitung an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt- und Wasserwirtschaft zur Genehmigung
- Berichtspflicht an das zuständige Regierungsmitglied bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Hochschulorganen
Dieses Gremium setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen:
Präsidialvorstand DDr. Reinhard Mang – Vorsitzender
Mag.a Sonja Reinl
Direktorin Dipl.-Ing.in Edith Klauser, Stellvertreterin des Vorsitzenden
Dipl.Päd.in Ing.in Mag.a(FH) Martina Piribauer,
Mag. Ulrich Schwarz-Gräber