Hochschulrat

Der Hochschulrat hat die Steuerungs- und Aufsichtsfunktion an der Hochschule. Die gesetzlichen Aufgaben des Hochschulrates sind:

  • Ausschreibung und Erstellung eines Dreiervorschlages für die Bestellung des Rektors bzw. der Rektorin und des Vizerektors bzw. der Vizerektorin
  • Festlegung von Ausbildungsinhalten für die Curricula
  • Beschlussfassung über den Organisationsplan
  • Genehmigung der Satzung und der Geschäftsordnung
  • Stellungnahme zur beabsichtigten Betrauung mit der Leitung eines Institutes der Hochschule
  • Beschlussfassung des Ziel- und Leistungsplanes sowie des Ressourcenplanes und Weiterleitung an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt- und Wasserwirtschaft zur Genehmigung
  • Berichtspflicht an das zuständige Regierungsmitglied bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Hochschulorganen

Dieses Gremium setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen:

Präsidialvorstand DDr. Reinhard Mang – Vorsitzender

Mag.a Sonja Reinl

Direktorin Dipl.-Ing.in Edith Klauser, Stellvertreterin des Vorsitzenden

Dipl.Päd.in Ing.in Mag.a(FH) Martina Piribauer

Univ.Prof. Dr. Jochen Kantelhardt