Anforderungen außerlandwirtschaftlicher Wissenstransfer

Im Rahmen der LE Sonderrichtlinie zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 ist für den Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder für Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen und Beratungen ergänzend eine methodisch didaktische Qualifikation nachzuweisen.

Dies kann durch den Abschluss eines Studiums oder Lehrgangs an einer Pädagogischen Hochschule oder einer gleichwertigen Ausbildung, oder ein Kompetenzfeststellungsverfahren im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens im Ausmaß von mindestens 40 Unterrichtseinheiten erfolgen.

Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen, Beilage 15

Es müssen 40 Unterrichtseinheiten (UE) aus den Bereichen Kommunikation und Persönlichkeitsbildung bzw. Pädagogik und Didaktik nachgewiesen werden. Diese 40 Einheiten müssen mindestens 8 Einheiten aus dem Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsentwicklung sowie mindestens 16 Einheiten aus dem Bereich Pädagogik und Didaktik beinhalten. Die restlichen Stunden können frei aus den aufgeführten Inhaltspunkten gewählt werden. 1 Tag (UE) kann auf Basis bereits bestehender Praxiserfahrung anerkannt werden.

Beratung der Kandidat*innen und Erstkontakt unter 

office-erp@haup.ac.at