Erweiterungsstudium
für Absolvent*innen der Studiengänge AP 180 und UP 180 zur Zulassung zum Masterstudienprogramm
Zielgruppe
Absolventen und Absolventinnen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums Agrarbildung und Beratung (180 ECTS) oder Umweltbildung und Beratung (180 ECTS), die ein aufbauendes Masterstudium anstreben. Ab dem WS 2019 bietet die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik im Rahmen der PädagogInnenbildung NEU die Masterstudien „Agrarpädagogik und Beratung“ sowie „Umweltpädagogik und Beratung“ an.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zu den Masterstudien Agrar- und Umweltpädagogik ist für Absolventen und Absolventinnen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums Agrarbildung und Beratung (180 ECTS) oder Umweltbildung und Beratung (180 ECTS) nur möglich, wenn zuvor weitere 60 ECTS im Rahmen eines Erweiterungsstudiums absolviert werden (Anrechnung für HBLA-Absolventen und -Absolventinnen siehe Infoblätter im Download-Bereich).
Das „Erweiterungsstudium für Absolvent*innen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe/Berufsbildung“ umfasst Lehrveranstaltungen aus dem jeweiligem Bachelorstudium Neu Umweltbildung und Beratung (240 ECTS-AP) und Agrarbildung und Beratung (240 ECTS-AP). Vor Studienbeginn des Ergänzungsstudiums ist eine verpflichtende Studienberatung zu absolvieren.
Für weitere Fragen stehen die Studienprogrammleitungen für Agrarpädagogik und Umweltpädagogik zur Verfügung.
Studienziele und Qualifikationsprofil
Nach der Absolvierung des Ergänzungsstudiums wird den Absolventinnen und Absolventen ein Abschlusszeugnis ausgestellt, jedoch weder eine akademische Bezeichnung noch ein akademischer Grad verliehen. Mit Abschluss erfüllen die Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Bachelorstudien gemäß § 38d HG 2005 idgF die Zulassungsvoraussetzungen zu einem Masterstudium für das Lehramt/Berufsbildung.
Zulassung zum Studium
Verpflichtend ist die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie eine Studienberatung.