Qualifikationsbezeichnung Ingenieurin bzw. Ingenieur

Die Qualifikation der österreichischen Ingenieurinnen und Ingenieure wird durch Zuordnung zu einem Qualifikationsniveau des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufgewertet und eine bessere (internationale) Vergleichbarkeit mit anderen Qualifikationen erreicht (siehe dazu das Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ vom 17. Jänner 2017).

Die Absolventinnen und Absolventen einer HBLA können somit nun ihre berufliche Qualifikation adäquat dokumentieren und international darstellen.

Bisherige Ingenieurinnen und Ingenieure behalten die Standesbezeichnung Ing.in bzw. Ing. Ingenieurinnen und Ingenieure, die nach den neuen gesetzlichen Vorgaben qualifiziert sind, werden in der Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) eingestuft. Damit wird die hohe Qualität der Kompetenz international besser positioniert.

Ein Antrag hierzu ist wie bisher beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zu stellen. Auf dessen Website können Sie direkt Ihren Antrag stellen. 

Dem Antrag sind ferner folgende Dokumente beizulegen:

  • Reife- und Diplomprüfungszeugnis bzw. Zeugnis eines vergleichbaren Abschlusses
  • Bestätigung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin bzw. bei Selbstständigkeit eine Bestätigung der SVA über die betriebliche Praxis
  • eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung über die Arbeitsbereiche, Projekte, die daran gestellten Anforderungen, Vorgehensweisen und Methoden sowie die Entscheidungsbefugnisse und Verantwortungsbereiche

Die eingegangenen Anträge werden vom BMLRT geprüft und die Antragstellerinnen und Antragsteller nach positiver Beurteilung zum Fachgespräch zugelassen.

Die Fachgespräche werden von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik organisiert. Die Kosten belaufen sich in Summe auf ca. € 400.

Für einen rascheren Ablauf und zur Verkürzung der Wartezeiten werden Absolventinnen bzw. Absolventen der gleichen Fachrichtungen zusammengefasst und die Fachgespräche online abgehalten. Ziel ist es, an den Terminen möglichst viele Anträge abzuarbeiten bzw. möglichst viele Gespräche zu führen. Sollte eine Mindestanzahl von sechs vorliegenden Anträgen nicht erreicht sein, wird kein Termin angeboten. Wir bitten um Verständnis.

Rückfragen richten Sie gerne an: