Hochschulkollegium
Laut § 17 (1) des Hochschulgesetzes 2005 idgF obliegen dem Hochschulkollegium u. a. folgende Aufgaben:
- Stellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung)
- Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors bzw. der Rektorin und bei Wiederbestellung von amtierenden Rektorinnen und Rektoren
- Wahl eines Mitglieds des Hochschulrats
- Stellungnahme bei der Abberufung des Rektors bzw. der Rektorin oder des Vizerektors bzw. der Vizerektorin
- Erlassung des Curriculums sowie der Prüfungsordnung sowie deren Änderungen
- Beratung in pädagogischen Fragen
- Stellungnahme zu Beschwerden und Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 14 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes
- Erlassung näherer Bestimmungen über Beginn und Ende der lehrveranstaltungsfreien Zeit
- Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
- Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums
Gemäß § 17 (2) und (3) des Hochschulgesetzes idgF besteht das Hochschulkollegium an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik aus zwölf Mitgliedern:
- sechs Vertreter und Vertreterinnen des Lehrpersonals
- drei Vertreter und Vertreterinnen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft oder der Hochschulvertretung der Pädagogischen Hochschule
- zwei Vertreter und Vertreterinnen des Verwaltungspersonals der Pädagogischen Hochschule und
- ein vom Bundesminister oder von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus [sic] zu entsendendes Mitglied
Die Funktionsperiode des Hochschulkollegiums beträgt drei Studienjahre.
Vorsitz und Mitglieder
Vorsitzende
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglieder Lehrpersonal
Vertreter*innen:
Stellvertreter*innen:
Mitglieder Verwaltungspersonal
Vertreter*innen:
Stellvertreter*innen:
Mitglieder Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
Vertreter*innen:
Melanie Hermetinger
Viktoria Schwaiger
Raphael Wutte