Hochschulkollegium

Laut § 17 (1) des Hochschulgesetzes 2005 idgF obliegen dem Hochschulkollegium u. a. folgende Aufgaben:

  • Stellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung)
  • Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors bzw. der Rektorin und bei Wiederbestellung von amtierenden Rektorinnen und Rektoren
  • Wahl eines Mitglieds des Hochschulrats
  • Stellungnahme bei der Abberufung des Rektors bzw. der Rektorin oder des Vizerektors bzw. der Vizerektorin
  • Erlassung des Curriculums sowie der Prüfungsordnung sowie deren Änderungen
  • Beratung in pädagogischen Fragen
  • Stellungnahme zu Beschwerden und Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 14 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes
  • Erlassung näherer Bestimmungen über Beginn und Ende der lehrveranstaltungsfreien Zeit
  • Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
  • Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums

Gemäß § 17 (2) und (3) des Hochschulgesetzes idgF besteht das Hochschulkollegium an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik aus zwölf Mitgliedern:

  • sechs Vertreter und Vertreterinnen des Lehrpersonals
  • drei Vertreter und Vertreterinnen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft oder der Hochschulvertretung der Pädagogischen Hochschule
  • zwei Vertreter und Vertreterinnen des Verwaltungspersonals der Pädagogischen Hochschule und
  • ein vom Bundesminister oder von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus [sic] zu entsendendes Mitglied

Die Funktionsperiode des Hochschulkollegiums beträgt drei Studienjahre.

Vorsitz und Mitglieder

Vorsitzende

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglieder Lehrpersonal

Vertreter*innen:

Stellvertreter*innen:

Mitglieder Verwaltungspersonal

Vertreter*innen:

Mitglieder Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Vertreter*innen:

Rita Aigner

Stefanie Buchroither

Hannes Lindner

Entsendetes Mitglied