Berufspraxis

Der Erwerb facheinschlägiger Berufspraxis ist mit dem Start der neuen Curricula seit dem Wintersemester 2016/2017 ein verpflichtender Teil des Hochschulstudiums.

Ziel der Berufspraxis ist, dass erworbenes Wissen angewandt und mit persönlichen Erfahrungen verknüpft wird, wodurch neue Erkenntnisse gewonnen und Perspektiven eröffnet werden. Eine Kurzinformation gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.

Insbesondere wurde für die Berufspraxis eine einheitliche Mindestdauer festgelegt: Um das Hochschulstudium abschließen zu können, sind mindestens 1500 Berufspraxisstunden vorzuweisen bei einer Vorbildung mit Matura bzw. einem Studium. 4500 Berufspraxisstunden sind bei einem Meisterabschluss als Vorbildung vorzuweisen. Ein Antrag auf Genehmigung der Berufspraxis durch die Studierenden ist spätestens am Beginn des vorletzten Semesters zu stellen (ABB 240 und UBB 240 im 7. Semester und AUP 60 im 3. Semester).

Von der Hochschule wurde ferner eine Untergrenze für das Qualitätsniveau der Berufspraxis definiert. Die Grundlage dazu bildet die Vorgabe des Österreichischen Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR-Gesetz). Im NQR-Gesetz wurden die Deskriptoren des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) übernommen.

Für die Anrechnung der Berufspraxis wird als untere Grenze das EQR-Niveau 4 empfohlen. Es werden alle EQR-Niveaus für die Berufspraxis anerkannt.

Die Hochschule empfiehlt, die Berufspraxis möglichst bereits während der Schulzeit zu erwerben und einen Teil der Berufspraxis im Ausland zu absolvieren (Erasmus-Programm).

Anfragen zur Berufspraxis stellen Sie gerne an: berufspraxis@haup.ac.at.