Berufspraxis

Der Erwerb facheinschlägiger Berufspraxis ist in den  Curricula ein verpflichtender Teil des Hochschulstudiums.

Ziel der Berufspraxis ist, dass erworbenes Wissen angewandt und mit persönlichen Erfahrungen verknüpft wird, wodurch neue Erkenntnisse gewonnen und Perspektiven eröffnet werden.

Dauer der Berufspraxis:

Fächerbündel „fachtheoretische und allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände“:
a) Bei erfolgreicher Ablegung einer Reifeprüfung oder einer Reife- und Diplomprüfung eine
Berufspraxis im Ausmaß von mindestens 15 Wochen.

b) Bei erfolgreichem Abschluss eines einschlägigen Universitätsstudiums oder eines einschlägigen
Fachhochschulstudiums eine Berufspraxis mindestens im Umfang einer einjährigen Vollbeschäftigung.

Fächerbündel „fachpraktische Unterrichtsgegenstände“:
Bei erfolgreicher Ablegung einer einschlägigen Meisterprüfung oder einer gleichwertigen einschlägigen Befähigung eine Berufspraxis mindestens im Umfang einer dreijährigen Vollbeschäftigung.

Die Art der zu absolvierenden Berufspraxis muss einschlägig sein. Einschlägigkeit liegt vor, wenn die Berufspraxis ihrem Inhalt nach in Bezug zur gewählten Ausbildung und den damit verbundenen Berufsfeldern steht.

Von der Hochschule wurde ferner eine Untergrenze für das Qualitätsniveau der Berufspraxis definiert. Die Grundlage dazu bildet die Vorgabe des Österreichischen Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR-Gesetz). Im NQR-Gesetz wurden die Deskriptoren des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) übernommen.

Für die Anrechnung der Berufspraxis wird als untere Grenze das EQR-Niveau 4 empfohlen. Es werden alle EQR-Niveaus für die Berufspraxis anerkannt.

Die Hochschule empfiehlt, die Berufspraxis möglichst bereits während der Schulzeit zu erwerben und einen Teil der Berufspraxis im Ausland zu absolvieren (Erasmus-Programm).

Anfragen zur Berufspraxis stellen Sie gerne an: berufspraxis@haup.ac.at