Hochschullehrgang FUJ Freiwilliges Umweltjahr
Zielgruppe
Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die das Freiwillige Umweltjahr absolvieren
Kurzbeschreibung
Der Lehrgang bietet den Teilnehmer*innen des Freiwilligen Umweltjahrs parallel zu ihrem Freiwilligeneinsatz berufliche und persönliche Orientierung sowie Weiterbildung im Umwelt-, Natur-, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbereich (fachliche Inputs, Exkursionen etc.). Zusätzlich werden im Rahmen des Lehrgangs fachliche und persönliche Skills für den Berufseinstieg (Bewerbungstraining, Auftreten, Präsentationstechniken etc.) vermittelt. Die Auseinandersetzung mit dem „Fokusthema“ aus dem Themenbereich der methodischen Skills trägt hierbei maßgeblich zur Qualifikation der Teilnehmenden für zukünftige berufliche Tätigkeiten bei. Dazu wird das Fokusthema wie etwa Präsentationstechniken oder Moderationsmethoden nicht nur theoretisch im Lehrgang behandelt, sondern von den Teilnehmenden darüber hinaus in weiterer Folge in den Einsatzstellen in die Praxis umgesetzt.
Der Lehrgang stellt außerdem den Rahmen für laufende Reflexion und Supervision während des FUJ dar und bietet Lernfelder zur persönlichen Weiterentwicklung, etwa durch die Reflexion zur eigenen Rolle in der Einsatzstelle oder in der Lehrgangsgruppe. Bei den einzelnen FUJ-Lehrgangsseminaren werden hierzu jeweils eigene Feedback- und Reflexionsphasen angeboten. Dabei sind die Ausbildungsbegleiter*innen vor Ort, die als Anlaufstelle für Anliegen rund um die Einsatzstellen sowie für organisatorische Angelegenheiten am und zwischen den Seminaren dienen. Diese werden während den Seminaren von professionellen Trainer*innen, den sogenannten Gruppentrainer*innen, im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. Ein wichtiger Grundsatz des FUJ-Lehrgangs stellt das „bottom up“-Prinzip dar. Das bedeutet, dass die Vermittlung der Inhalte zwar im Rahmen vordefinierter Lehrveranstaltungen, jedoch in enger Einbeziehung der Teilnehmer*innen erfolgt. So können die Teilnehmer*innen etwa Vorschläge für konkrete Umweltbildungsthemen, Berufsbilder, Vortragende und Exkursionen einbringen.
Ablauf
Der Hochschullehrgang findet in 6 Seminaren, jeweils parallel zum Freiwilligen Umweltjahr, statt.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Kooperation
Das Freiwillige Umweltjahr und die Ausbildung im Rahmen des Freiwilligen Umweltjahrs werden von der Trägerorganisation Jugend-Umwelt-Plattform JUMP in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik angeboten.
- Fragen?
- HS-Prof.in Mag.a Dr.in Birgit Karre 01 877 22 66 621621 birgit.karre@haup.ac.at
- Mag.a Claudia KINZL-OGRIS 01 313 04 2012 fuj@jugendumwelt.at
- Downloads
- Curriculum FUJ (PDF, 407.6 KB)
Lehrgangsarchitektur und Learning Outcomes
Seminar 1 (Einführungsseminar)
Überblick Freiwilliges Umweltjahr im Jahresverlauf; FUJ-Reflexion; Persönliche Entwicklung: Kennenlernen, Gruppenerfahrungen, Teambuilding, gewaltfreie Kommunikation, Inputs zu ehemaligen Jugend-Umwelt-Projekten
Seminar 2
FUJ-Reflexion; Selbst- und Prozessreflexion; Vorstellung von Berufsbildern im Umweltbereich; Exkursionen zu Green Jobs-Betrieben; Überblick Projektmanagement; Projektideen und Gruppenfindung
Seminar 3
FUJ-Reflexion; Projektmanagement (Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring, Meilensteinplan, etc.); Arbeit an den Jugend-Umwelt-Projekten
Seminar 4
Projektpräsentation und -reflexion; Berufsorientierung: Potenzialanalyse, Vorstellung von Berufsbildern im Umweltbereich, Exkursionen zu Green Jobs-Betrieben, Green Jobs-Präsentation
Seminar 5
FUJ-Reflexion; Selbst- und Prozessreflexion; persönliche Entwicklung: persönliches Feedback; Skills für den Berufseinstieg: Selbstpräsentation, Auftreten, Körpersprache, Stimme, etc.
Seminar 6 (Abschlussseminar)
Zertifikatsvergabe und gemeinsamer Abschluss
Voraussetzungen für die Zulassung
Mindestalter 18 Jahre
Interesse am Umwelt-, Naturschutz- bzw. Nachhaltigkeitsbereich
Abgabe von Bewerbungsunterlagen (Anmeldebogen, Lebenslauf, Motivationsschreiben etc.)
Absolvierung des Freiwilligen Umweltjahrs
An der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ist kein sDAV oder eDAV über PH-Online vorgesehen. Die Genehmigung der Teilnahme am Hochschullehrgang obliegt der zuständigen Dienststelle.