Covid-19 Schutzmaßnahme 3-G-Regel

Aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen hat sich die Ausbreitung von COVID-19 Situation an der Hochschule in engen Grenzen gehalten.

Damit dies auch in Zukunft so bleibt, gilt die „3-G-Regel“ an der Hochschule Agrar- und Umweltpädagogik. Dies bedeutet, dass der Zutritt für die Gebäude nur möglich ist, wenn die Voraussetzungen: „geimpft, getestet, genesen“ (3-G-Regel) gegeben sind.

Die zulässigen Testarten der Variante „getestet“ finden Sie hier.

Wie in der Verordnung des Rektorates festgehalten, ist die Variante „geimpft“ ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung gültig.

Zur Nachvollziehbarkeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Studierende sowie Gäste der Hochschule angehalten, den entsprechenden Nachweis ggf. vorzulegen.

Wichtige Information