COVID-19 Regeln an der Hochschule im Lock Down

Ab dem 3. November 2021 gilt an der Hochschule die „2,5 G-Regel. Dies bedeutet, dass alle Personen, welche sich in den Gebäuden der Hochschule aufhalten, den Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eines gültigen negativen PCR-Tests (gilt bis 72 Stunden ab der Probennahme) zu erbringen haben. Sonstige Bestätigungen sind nicht gültig.

Ab Montag, den 22. November 2021 („Lock Down“) finden Lehrveranstaltungseinheiten wieder verstärkt im digitalen Setting statt. Sie wurden davon in Kenntnis gesetzt. Für Rückfragen stehen die Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter gerne zur Verfügung. Das Verlassen des Wohnortes zum Zwecke der Ausbildung ist weiterhin möglich. Fachlich zwingend erforderliche Vor-Ort-Lehre kann daher unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen stattfinden.

An der Hochschule gilt die Maskenpflicht im gesamten Gebäude einschließlich Lehrveranstaltungsräume. Davon ausgenommen sind Lehrende, wenn sie zumindest 2 Meter Abstand zu den Studierenden einhalten und alle Personen während der Essenseinnahme in der Mensa.

 

Exkursionen: Diese werden auf ein „Online Format“ umgestellt. Das kann beispielsweise durch Vor-Ort Video Aufnahmen erfolgen. Findet die Exkursion ausschließlich im Freiland statt, so ist dies weiterhin möglich.

 

Weiters gilt:

  • Ist eine Person (auch wenn es von der Behörde noch nicht offiziell bestätigt ist) infiziert oder als K1 bzw. K2-Person eingestuft sein, so ist die Hochschule NICHT zu betreten.

In diesem Fall kann individuell mit den Lehrveranstaltungsleitungen eine Ersatzaufgabe vereinbart werden, damit die geforderte Anwesenheit erreicht werden kann.

Jede Studierende/jeder Studierender ist aufgefordert, dies eigenständig zu organisieren und die Lehrveranstaltungsleitung zu kontaktieren. Ergänzend ist es erforderlich einen Nachweis ob infiziert oder als K1 bzw. K2-Person zu erbringen. Dies kann der eigene Absonderungsbescheid oder der Absonderungsbescheid jener Person sein, mit welcher ein Kontakt bestanden hat.

Wird ohne diese Ersatzaufgabe eine Anwesenheit von 75% – 80% erreicht, so ist dies selbstverständlich auch möglich.

Im Falle einer COVID-19 Infektion ist jedenfalls die Hochschule unter thomas.haase@haup.ac.at und info@haup.ac.at zu informieren.

  • Entlehnungen in der Bibliothek sind weiterhin möglich.

ACHTUNG: Zusätzlich stehen für Sie an der Hochschule die Seminarräume 3 und 7 als Aufenthaltsräume zur Verfügung.

Wichtige Information