3-G Regel an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

Getestet: PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probennahme. Antigentests von einer befugten Stelle gelten 24 Stunden ab Probennahme. Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Bundesländer erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.

Geimpft: Geimpfte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn eine vollständige Immunisierung erfolgt ist. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Zweitimpfung gilt für maximal 360 Tage ab dem Zeitpunkt der zweiten Impfung.

Genesen: Personen, die mit COVID-19 infiziert waren, sind ab dem Zeitpunkt der Genesung für 180 Tage von der Testpflicht befreit Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Wichtige Information