2,5-G Regel an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ab 3. November

Dies bedeutet, dass alle Personen, welche sich in den Gebäuden der Hochschule aufhalten, den Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eines gültigen negativen PCR-Tests (gilt bis 72 Stunden ab der Probennahme) zu erbringen haben. Die Details sind der Website des Gesundheitsministeriums zu entnehmen.

Zum Schutz für Alle wird die Einhaltung auch überprüft werden.

2,5-G Nachweis (PCR-getestet, geimpft oder genesen)

Wichtige Information