02.03.2022
AKTUELLE Leitlinien für Studierende und Lehrende zur Umsetzung der Covid-19-Schutzmaßnahmen
Aktuelle Leitlinien für Studierende und Lehrende zur Umsetzung der Covid-19-Schutzmaßnahmen
Ab 19.4.2022 besteht an der Hochschule eine FFP2-Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind die Lehrveranstaltungsräume und die Mensa, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gegeben ist. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist an der Hochschule verpflichtend einzuhalten.
In den Seminarräumen ist aufgrund der Gruppengrößen eine Bestuhlung mit 1,5 Meter Mindestabstand vorgesehen, am Sitzplatz muss keine FFP2 Maske getragen werden.
Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist die Maske zwingend notwendig (z.B. bei Gruppenarbeiten usw.).
Am Gang herrscht FFP2 Maskenpflicht.
Weitere Regelungen:
- In der Ausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge): 2,5-G-Regel
- In der Fort- und Weiterbildung: 2,5-G-Regel
- In Büros an der Hochschule besteht Maskenpflicht, wenn mehr als eine Person im Raum ist
- Für Kontaktpersonen ist keine Quarantäne vorgesehen
Die Maßnahmen sind im Detail in den „Covid-Schutzmaßnahmen“ abrufbar: