Hochschullehrgang Schulen professionell führen

Organisation: berufsbegleitend, 4 Semester - modular
ECTS: 60
Kosten: ÖH-Beitrag
Start: 21. Oktober 2024

Zielgruppe

Lehrer*innen der LFS und HBLAs
Bitte beachten Sie die Zulassungsvorausetzungen.

Kurzbeschreibung

Der Hochschullehrgang qualifiziert Pädagog*innen des berufsbildenden landwirtschaftlichen Schulwesens für Leitungsaufgaben: Leitung und Administration von landwirtschaftlichen mittleren und Höheren Schulen, teilrechtsfähigen Einrichtungen, landwirtschaftlichen Versuchsgütern und/oder Internaten. Die Absolvent*innen des Hochschullehrgangs sind in der Lage, ihr Wissen und Können in verschiedenen Kontexten, auch in solchen, die mit unerwarteten Schwierigkeiten, Unsicherheit und Konflikten behaftet sind, einzusetzen und situations- und standortadäquate Strategien zu entwickeln.

Konzeption und Leitung: Institut für Didaktik, Schulentwicklung, Grüne Pädagogik und Qualität in der Lehre der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

Inhalte

  • Führen und Leiten in Bildungseinrichtungen
  • Personalentwicklung und Teamentwicklung
  • Qualitätsmanagement und Qualitätsentwicklung
  • Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Schul- und Dienstrechtkenntnisse
  • Außenbeziehung und Öffnung von Bildungseinrichtungen
  • Verschränkung von Schule und Internat mit teilrechtsfähigen Einrichtungen und Lehrbetrieben

Ablauf

Der Lehrgang ist als Blended-Learning-Angebot organisiert. Das heißt, im Lehrgang werden Online-Phasen (E-Learning) und Präsenzphasen miteinander kombiniert. Die Teilnehmenden arbeiten in den Online-Phasen an unterschiedlichen Aufgabenstellungen und nehmen in der Lehrveranstaltung auch an einer Präsenzphase teil. Das Selbststudium dient der weiteren Vertiefung.

Die Basismodule M1 bis M4 gelten als Voraussetzung für die Übernahme einer Leitungsfunktion. Die Teilnahme an den Modulen M5 bis M8 setzt neben der erfolgreichen Absolvierung der Module M1 bis M4 die Übernahme der Leitungsfunktion voraus.

Lehrgangsarchitektur und Learning Outcomes

  • Führungshaltung und Führungsaufgaben
  • Sensibilisierung für Gender- und Diversitätsfragen
  • Steuerung von Organisationen
  • Schul- und Verwaltungsmanagement und betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Schulrechtliche Grundlagen
  • Datenschutz
  • Grundlagen des Personalmanagements, der Personalentwicklung und der Personalführung
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Dienstrechtliche Grundlagen
  • Compliance und Korruptionsprävention
  • Konzepte der Unterrichtsentwicklung, Evaluation
  • Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Schule im gesellschafts- und wirtschaftspolitischen und regionalen Kontext, Schulpartnerschaft, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

Die Basismodule M1 bis M4 gelten als Voraussetzung für die Übernahme einer Leitungsfunktion. Die Teilnahme an den Modulen M5 bis M8 setzt neben der erfolgreichen Absolvierung der Module M1 bis M4 die Übernahme der Leitungsfunktion voraus.

  • Leadership und Teacherleadership 1
  • Professionsverständnis und Selbstmanagement 1
  • Regionalentwicklung und Schule
  • Schulrecht
  • Dienstrecht
  • Österreichische Rechtsgrundlagen und ihre Einbettung in den schulischen Leitungsalltag
  • Human Ressource
  • Projekt- und Prozessmanagement
  • Organisationsentwicklung
  • Potentialentfaltende Schulkultur
  • Lernende Organisation

Termine und Orte

Siehe Downloads Präsenztermine

Voraussetzungen für die Zulassung

Die Zulassung zum Hochschullehrgang „Schulen professionell führen“ setzt nach § 52f (2) HG 2005 i.d.g.F. ein aktives Dienstverhältnis als Lehrerin oder Lehrer voraus. Darüber hinaus sind für den Antrag auf Zulassung notwendig:

  • Motivationsschreiben des/der Antragsteller*in
  • Mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Lehrer*in
  • Anmeldung im Dienstweg, begründete Ablehnung der Dienstbehörde nur bei zwingenden dienstlichen Gründen (insbesondere ist dienstliche Unbescholtenheit erforderlich)

Die obenstehenden Zulassungsbedingungen gelten bereits für die Zulassung zu den Basismodulen M1 bis M4. Für die Absolvierung der Module M5 bis M8 ist zusätzlich die Übernahme einer Leitungsfunktion Voraussetzung.

Grundlage ist § 56(9) HG 2005 i.d.g.F. um die Anschlussfähigkeit zu bereits absolvierten Führungskräfteausbildungen zu gewährleisten, wird vereinbart:

  • Standardisierte Anrechnungen von derzeit geführten Qualifizierungs-Lehrgängen über Äquivalenzlisten (diese werden bis Herbst 2019 vorbereitet).

Gesetzliche Regelungen des Dienstrechtes BDG §207h (2): 5-jährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt 30 ECTS-Anrechnungspunkte des Hochschullehrganges. Die in diesem Fall anzurechnenden Teile des Hochschullehrganges sind im Curriculum mit 1 gekennzeichnet.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt im Dienstweg. Bitte halten Sie hier entsprechende Vorgaben ein.